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Seit dem 01.10.1999 gibt es an
der Seite des BRScheins des Deutschen Segler-Verbandes (DSV)
einen neuen Führerschein: Den SportküstenschifferSchein
(SKS).
Während der BR-Schein vom
DSV erteilt wird, stellt den SKS-Schein das Bundesverkehrsministerium
aus. Beide Scheine sind jedoch nicht staatlich vorgeschrieben,
sondern dienen auf freiwilliger Basis als Qualifikationsnachweis
gegenüber Vercharterern und Versicherungen. Sie sind und
unterscheiden sich nicht in Lerninhalten und Prüfungsanforderungen,
sondern nur in den Bedingungen zur Prüfungszulassung und
den Prüfgebühren. Voraussetzungen für die Prüfung
sind der Besitz des SBF See und 300 gesegelte Seemeilen nach
dem Ausstellungsdatum des SBF See.
Die Prüfung besteht aus
einer theoretischen und einer praktischen Prüfung. Die
Reihenfolge der beiden Teilprüfungen ist nicht festgelegt,
jedoch muss die Gesamtprüfung innerhalb von 24 Monaten
nach der ersten Teilprüfung abgeschlossen sein.
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