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Für das Befahren der Seeschifffahrtsstraßen
der Bundesrepublik Deutschland mit einem Sportboot mit Antriebsmaschine
von mehr als 3,68 kW (5 PS) schreibt das Bundesministerium für
Verkehr, Bau- und Wohnungswesen den Sportbootführerschein
See vor.
Der Sportbootführerschein
See ist international gültig und wird in vielen Ländern
als Fahrerlaubnis für die Küstenfahrt verlangt.
Prüfungsvoraussetzung sind
das vollendete 16. Lebensjahr und ein ärztliches Attest
über die Hörund Sehfähigkeit. Die Ausbildung
unterteilt sich in einen Theorie- und einen Praxisteil. Während
des einwöchigen Intensivkurses werden folgende Themengebiete
behandelt:
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