GOOR | YACHTCHARTER GOOR | SEGELSCHULE GOOR | YACHTHANDEL GOOR | HOTEL GOOR | WETTER | WEBCAM | KONTAKT | IMPRESSUM | AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kurse und Törns

1. Teilnehmen an Kursen, Törns und anderen segelsportlichen Veranstaltungen kann, wer mindestens 7 Jahre alt ist, die
Bedingungen des Freischwimmerzeugnisses erfüllt, organisch gesund ist und an keiner ansteckenden Krankheit leidet.
Minderjährige brauchen die ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Erziehungsberechtigten.
 
2. Die Anmeldung kann mündlich, fernmündlich und schriftlich erfolgen. Sie ist verbindlich und bedarf der schriftlichen
Bestätigung durch die Goor GmbH. Die Anzahlung (30 % der Gesamtsumme) ist spätestens 7 Tage nach Datum der
Bestätigung zu entrichten, die Restzahlung ist eine Woche vor Törn- oder Kursbeginn fällig. Die Buchung ist übertragbar.
 
3. Generell gilt, dass Sie gegen Kostenbeteiligung an einem sportlichen Unternehmen teilnehmen, jedoch keinen Beförderungsvertrag
abgeschlossen haben. Schlechtwettersituationen können mehrere Hafentage erfordern. Damit verbundener
Segelausfall bedingt keinen Anspruch auf Erstattung der Gebühren. Für den Fall technischer Schäden gilt eine Liegezeit
von 48 Stunden als vereinbart. Aufgrund vorgenannter Umstände entsteht kein Regressanspruch, auch dann nicht,
wenn die Rückreise nicht vom vorgesehenen Zielhafen aus erfolgen kann. Die Goor GmbH wird stets bemüht sein, oben
genannte Umstände zu vermeiden.
 
4. Den Anordnungen des Skippers/Segellehrers ist unbedingt Folge zu leisten. Kommt ein Törnteilnehmer den Anweisungen
nicht nach oder handelt er wiederholt gegen die gemeinschaftlichen Interessen der Crew, so kann er nach Erreichen
des nächsten Hafens vom weiteren Törnverlauf ausgeschlossen werden. In diesem Fall erlischt der Vertrag. Weitere
Rechtsansprüche gegenüber der Crew und der Goor GmbH bestehen nicht.
 
5. Der Törnteilnehmer ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.
 
6. Für die Sauberkeit an Bord ist die Crew verantwortlich.
 
7. Für die Yachten besteht eine Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Die Törnteilnehmer haften der Goor GmbH gegenüber
für Verluste und Schäden bis zur Höhe von max. 500,- Euro pro Schadensfall. Schäden durch Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit sind nicht versichert. Hier haftet der Verursacher für den gesamten Schaden. Kann der Verursacher nicht
ermittelt werden, haftet die gesamte Crew.
 
8. Bei Nichterreichen der vorgesehenen Teilnehmerzahl ist die Goor GmbH bis 2 Wochen vor Kurs- oder Törnbeginn berechtigt
vom Vertrag zurückzutreten. Sie ist ebenfalls dazu berechtigt, wenn die Teilnahme durch nicht vorhersehbare
Umstände in Form höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Die Goor GmbH wird sich
um entsprechende Ausweichtermine bemühen. Bleiben diese Bemühungen erfolglos, erstattet sie die Anzahlung zurück.
 
9. Bei Rücktritt des Teilnehmers bis 4 Wochen vor Kurs- oder Törnbeginn wird die Anzahlung von 30 %, ab 4 Wochen 50 %
der Gesamtgebühren fällig. Der pauschalierte Ersatzanspruch der Goor GmbH beträgt 95 % des Gesamtpreises, wenn
die Absage 2 Wochen oder weniger vor Törn- oder Kursbeginn erfolgt. Bei der Berechnung des Ersatzbetrages sind gewöhnlich
ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der angebotenen Leistungen
zu berücksichtigen. Es bleibt dem Teilnehmer unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem
Rücktritt oder Nichtantritt von Kursen bzw. Törns keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von
der Goor GmbH im Einzelfall in den vorstehenden Pauschalen angewiesenen Kosten.
 
10. Um individuelle Risiken der Teilnehmer im Rahmen der Reiserücktritt-, Unfall-, Haftpflicht-, Kranken- oder Reisegepäckversicherung
abzudecken, empfiehlt die Goor GmbH eigene Vorsorge zu treffen.
 
11. Schwimmwesten und weitere Sicherheitsausrüstungen gehören in ausreichender Anzahl zu den Booten. Sie müssen
während des Segelns getragen werden.
 
12. Der Törnpreis enthält keine Kosten für Bordverpflegung, Treibstoff, Hafengebühren oder andere, durch den Törn entstehenden
Kosten. Diese werden aus einer gemeinsamen Bordkasse beglichen, in die alle Törnteilnehmer ausser dem
Skipper einzahlen. Überschüsse der Bordkasse werden am Ende eines Törns wieder ausbezahlt. Die Bordkasse wird durch
einen an Bord zu bestimmenden Teilnehmer der Crew geführt.
 
13.   Gerichtsstand und Gerichtsort ist Bergen auf Rügen, Anwendung findet deutsches Recht.